Überörtliche Prüfung
Überörtliche Prüfung des Flecken Steyerberg durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof im Bereich „Wirtschaftlichkeit von Samtgemeinden im Vergleich zu Einheitsgemeinden“
Zum 01.03.2013 gab es in Niedersachsen 286 Einheitsgemeinden und 130 Samtgemeinden mit 717 Mitgliedsgemeinden. Ein grundlegender Unterschied zwischen Samt- und Einheitsgemeinden liegt in ihrem kommunalverfassungsrechtlichen Aufbau.
Bei einer Einheitsgemeinde (wie Steyerberg) ist die Bildung von Ortschaften optional (Steyerberg besitzt neben dem Kernort insgesamt 7 weitere Ortschaften). An Organen verfügen sie insgesamt über eine Vertretung (Gemeinderat), einen Verwaltungsausschuss und einen Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister). Die Regelungen im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sowie ergänzende Regelungen in den Hauptsatzungen der Gemeinden ermöglichen den Einheitsgemeinden eine Abgrenzung von Zuständigkeiten zwischen dem Gemeinderat und ggf. eingerichteten Ortsräten oder Ortsvorstehern in den Ortschaften. Es gibt pro Einheitsgemeinde einen Haushalt und ein Kassenwesen.
Das Modell der Samtgemeinde beinhaltet hingegen die Selbstverwaltungshoheit sowohl für die Samtgemeinde als auch für jede einzelne Mitgliedsgemeinde. Dies führt dazu, dass es neben den Organen der Samtgemeinde (Samtgemeinderat, Samtgemeindeausschuss, Samtgemeindebürgermeister) zumindest noch eine weitere Vertretung (Gemeinderat) und einen weiteren Hauptverwaltungsbeamten in jeder Mitgliedsgemeinde gibt (auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses kann in den Mitgliedsgemeinden verzichtet werden). Für jede Mitgliedsgemeinde sind eigene Haushalte und ein eigenes Kassenwesen zu führen.
Defizitäre Haushaltssituationen, etwaige Entschuldungshilfen des Landes und demografische Entwicklungen haben einige Samtgemeinden in der Vergangenheit dazu veranlasst, die Auswirkungen einer Umwandlung zu einer Einheitsgemeinde gutachterlich untersuchen zu lassen. Diese Gutachten prognostizierten für den Fall einer Umwandlung einer Samtgemeinde in eine Einheitsgemeinde Einsparpotenziale insbesondere für die Finanzverwaltung, Kasse und Steuern, Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder sowie für den Gremiendienst. Erkenntnisse darüber, ob tatsächlich Einsparungen erzielt worden sind, lagen bisher jedoch nicht vor.
Die Überörtliche Prüfung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2013, bei der zum Vergleich auch die entsprechenden Bereiche des Flecken Steyerberg genauer unter die Lupe genommen wurden, hatte zum Ziel festzustellen, inwieweit die Unterschiede im kommunalverfassungsrechtlichen Aufbau von Samtgemeinden und Einheitsgemeinden tatsächlich zu unterschiedlichen Aufwendungen in den Bereichen
- Allgemeine Finanzen, Steuern und Kasse,
- Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder,
- Gremiendienst sowie
- Kindertagesstätten
führen.
Die Prüfungsergebnisse wurden in der Prüfungsmitteilung vom 21.07.2014 zusammengefasst und sind nachfolgend ersichtlich.