Vorlage - 0570/2011-2016
Sachverhalt: Gemäß § 93 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind die Ortsräte bei den Beratungen der Haushaltssatzung rechtzeitig anzuhören. Die bisherige Praxis, in der Beratungsfolge über die Haushaltssatzung in den politischen Gremien eine gemeinsame Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses mit allen Ortsräten zu veranstalten, wurde von den Ortsräten im Gemeindegebiet Steyerberg aufgrund zu geringer Einflussmöglichkeiten als nicht ausreichend erachtet.
Daher erhalten alle Ortsräte, wie bereits im Vorjahr, schon im Vorfeld der Aufstellung und Beratung des Haushaltsplanentwurfes die Gelegenheit, sich mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2016, soweit sie die jeweilige Ortschaft betrifft, zu beschäftigen. Die weitere Beteiligung der Ortsräte an der Haushaltsplanung durch die gemeinsame Sitzung mit dem Haushalts- und Finanzausschuss, die voraussichtlich am 28.10.2015 stattfinden wird, wird gleichwohl beibehalten.
Die Ortsräte werden daher gebeten, über die Haushaltsmittel zu beraten, die für die Aufgabenerledigung in der jeweiligen Ortschaft für das Jahr 2016 zur Verfügung gestellt werden sollen. Bei der Zusammenstellung besonderer Mittelanmeldungen ist jedoch die allgemeine Finanzlage des Flecken Steyerberg zu beachten, die sich zusehends erheblich verschlechtert. Die in den Vorjahren seit Einführung der Doppik aufgebauten Überschussrücklagen wurden durch das negative Jahresergebnis 2014 (Fehlbetrag insgesamt 1.119.725,76 €) sowie das lt. Haushaltsplan 2015 erwartete Defizit aufgezehrt, sodass keine Mittel für die Verrechnung mit künftigen Fehlbeträgen mehr zur Verfügung stehen. Auch für die Folgejahre wird lt. mittelfristiger Finanzplanung mit erheblichen Fehlbeträgen gerechnet.
Bislang war es für den Flecken Steyerberg nicht erforderlich, ein förmliches Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Sollten aber im Haushaltsplan 2016 im Ergebnishaushalt die Gesamterträge die Gesamtaufwendungen erneut nicht decken und der entstehende Fehlbetrag nach der Finanzplanung nicht spätestens bis 2018 ausgeglichen werden können, wäre bereits für 2016 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und mit dem Haushaltsplan 2016 zu beschließen. In einem Haushaltssicherungskonzept ist festzulegen,
Dies wird zwangsläufig zu erheblichen Einschnitten führen.
Aus diesem Grund sollten bei der Anmeldung von Haushaltsmitteln für das Jahr 2016 durch die Ortsräte nicht nur wünschenswerte zusätzliche Maßnahmen betrachtet, sondern insbesondere auch verzichtbare Aufwendungen gestrichen werden. Ein nicht unerheblicher Einnahmeausfall ist zudem ab Sommer 2016 durch den Wegfall der Hauptschule Steyerberg zu verkraften, der auch nicht allein durch die Vermietung von Räumlichkeiten an die Freie Schule Mittelweser ausgeglichen werden kann.
Bei Investitionen sind unbedingt die Folgelasten, insbesondere aus Abschreibungsaufwendungen, zu beachten.
Nachrichtlich: Die Ortsvorsteher der Ortschaften ohne Ortsrat (Bruchhagen, Sarninghausen, Sehnsen) erhalten diese Vorlage zur Kenntnis und Diskussion in einer evtl. vor den Gremienberatungen des Haushaltsplanes noch stattfindenden Einwohnerversammlung.
Beschlussvorschlag: ohne
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt:
ggf. Erläuterung:
Anlage/n:
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